
Ein Urteil vom Juni 2024 bestätigt, dass Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Arbeitnehmer erforderlich sein können, die für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in die Niederlande entsendet werden.
Wenn Ihr Unternehmen international tätig ist und Nicht-EU-Arbeitnehmer in die Niederlande entsendet – für Bau-, technische oder Dienstleistungsarbeiten –, hat ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) direkte Auswirkungen auf Sie.
Der Fall betraf eine Reihe ukrainischer Arbeitnehmer, die bei einem slowakischen Unternehmen angestellt waren. Sie wurden in die Niederlande entsandt, um Arbeiten für einen niederländischen Kunden im Hafen von Rotterdam zu verrichten. Obwohl sie über einen gültigen slowakischen Aufenthaltstitel verfügten, verlangten die niederländischen Einwanderungsbehörden, dass sie einen niederländischen Aufenthaltstitel beantragen, sobald die Entsendung länger als 90 Tage dauerte.
Die Arbeitnehmer (und ihr Arbeitgeber) haben dagegen Beschwerde eingelegt. War das fair? War das rechtmäßig? Konnten die Niederlande tatsächlich mehr Formalitäten verlangen, während die Arbeitnehmer bereits rechtmäßig in einem anderen EU-Land lebten und arbeiteten?
Am 20. Juni 2024 hat der EuGH eine klare Antwort gegeben: Ja, die Niederlande können zusätzliche Aufenthaltstitel verlangen, jedoch in angemessenen Grenzen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Dies ist, was Sie in der Praxis wissen müssen:
1. Nach 90 Tagen ist ein niederländischer Aufenthaltstitel erforderlich
Wenn Ihre Nicht-EU-Arbeitnehmer für mehr als 90 Tage in die Niederlande entsandt werden, müssen Sie einen niederländischen Aufenthaltstitel beantragen, selbst wenn sie über einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes verfügen. Dies ist nicht optional. Die 90-Tage-Regel basiert auf EU-Recht und gilt im gesamten Schengen-Raum.
Die Idee dahinter ist einfach: Kurze Besuche fallen unter die ursprüngliche Genehmigung, aber für längere Aufenthalte ist eine neue Genehmigung des Gastlandes erforderlich.
2. Die niederländischen Behörden können Bedingungen stellen, aber nicht alles ist zulässig
Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die Niederlande zwar Anforderungen an Aufenthaltstitel stellen dürfen, diese Anforderungen jedoch verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein müssen. Zum Beispiel:
- Die niederländische Regierung darf die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis auf die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung im Herkunftsland beschränken.
- Die Kosten für den Antrag müssen angemessen sein und dürfen nicht so hoch sein, dass sie ein Hindernis für die Geschäftstätigkeit darstellen.
- Das Verfahren darf im Vergleich zu internen niederländischen Verfahren nicht unnötig umständlich sein.
In der vom Gerichtshof behandelten Rechtssache berechneten die niederländischen Behörden 290 bis 320 Euro pro Antrag, während EU-Bürger für vergleichbare Dokumente deutlich weniger zahlen. Dieser Preisunterschied wurde als möglicherweise unverhältnismäßig bzw. überhöht eingestuft.
3. Eine Meldung ist nicht ausreichend
Nach niederländischem Recht müssen Unternehmen, die Arbeitnehmer entsenden, vor Beginn der Arbeiten eine Meldung einreichen (die sogenannte „WagwEU-melding“). Doch das allein reicht für Entsendungen von mehr als 90 Tagen nicht aus. Es ist weiterhin ein formeller Aufenthaltstitel erforderlich.
Selbst wenn Sie die erforderlichen Dokumente (Vertragsdaten, Adresse des Arbeitsplatzes, Nachweis der Sozialversicherung) bereits eingereicht haben, muss für jeden Arbeitnehmer ein separater Antrag gestellt werden.
4. Warum ist dies gestattet?
Die niederländische Regierung argumentierte, dass diese Regeln dazu beitragen, den Arbeitsmarkt zu schützen, den Missbrauch des Rechts auf Freizügigkeit zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Gerichtshof stimmte dem – bis zu einem gewissen Grad – zu. Er erkannte das Recht der Niederlande an, zu kontrollieren, wer auf seinem Hoheitsgebiet arbeitet und wie lange, insbesondere wenn die Arbeitnehmer von außerhalb der EU kommen.
Er betonte jedoch auch, dass Gastländer diese Regeln nicht dazu nutzen dürfen, künstliche oder übermäßige Hindernisse zu schaffen, um die rechtmäßige grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen zu behindern.
Was Sie jetzt tun müssen
Wenn Sie ein Unternehmen sind, das von Arbeitnehmern außerhalb der EU abhängig ist und für niederländische Kunden tätig ist, ist es an der Zeit, Ihre Entsendestrategie unter die Lupe zu nehmen. So können Sie sich vorbereiten:
Planen Sie voraus: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen für langfristige Entsendungen.
Erstellen Sie ein vernünftiges Budget: Berücksichtigen Sie die Kosten für Genehmigungen und etwaige Verlängerungen in Ihrer Kostenkalkulation.
Halten Sie sich an das Gesetz: Stellen Sie sicher, dass Sie sowohl die niederländischen Meldepflichten als auch die EU-Entsenderichtlinien einhalten.
Schließen Sie Ihre Verträge: Legen Sie klar die Dauer der Entsendung, die Verantwortlichkeiten und die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen fest.
Letzte Anmerkung
Diese Entscheidung blockiert die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung nicht, sondern sorgt für mehr Struktur. Für Unternehmen, die in den Niederlanden mit Nicht-EU-Personal arbeiten, ist es nun ganz eindeutig: Nach 90 Tagen sind Ihre Arbeitnehmer Gäste, die eine lokale Aufenthaltserlaubnis benötigen.
Wenn Sie das niederländische Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels korrekt abwickeln, ist es überschaubar und vorhersehbar. Wenn Sie dieses Verfahren jedoch übersehen, kann dies zu Bußgeldern, Verzögerungen oder sogar zu rechtlichen Streitigkeiten führen.