
Jedes Land verfügt über ein eigenes Steuersystem. Für Privatpersonen in den Niederlanden stellt die Einkommensteuer einen wesentlichen Bestandteil dar. Die niederländische Einkommensteuer wird durch die geltenden steuerrechtlichen Gesetze und Vorschriften geregelt. Die Art und Weise der Besteuerung des Einkommens hängt unter anderem vom steuerlichen Wohnsitz des Steuerpflichtigen sowie davon ab, in welche Box das Einkommen fällt.
Wer in den Niederlanden wohnt, arbeitet, unternehmerisch tätig ist oder Vermögen hält, sollte die Regeln für die Einkommensteuer, die Steuergutschriften (heffingskortingen), Abzugsposten und die Abgabepflicht sorgfältig prüfen. Die Steuererklärung wird in der Regel digital eingereicht. Es ist wichtig, die Frist aus dem Aufforderungsschreiben der Belastingdienst einzuhalten, um Steuerzinsen, eine von Amts wegen ergangene Veranlagung und mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Einkommensteuer für Privatpersonen in den Niederlanden
Änderungen bei der Einkommensteuer 2026
Steuerermäßigungen und Abzugsposten 2026
Steuerpflichtiges Einkommen: die drei Boxen
Box 1: Steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum
Box 2: Steuerpflichtiges Einkommen aus wesentlicher Beteiligung
Box 3: Steuerpflichtiges Einkommen aus Sparen und Investitionen
Steuerliche Vergünstigungen für Unternehmer und Investitionen
Einkommensteuererklärung in den Niederlanden
Häufig gestellte Fragen zur niederländischen Einkommensteuer
Einkommensteuer für Privatpersonen in den Niederlanden
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die von natürlichen Personen erhoben wird. Wer in den Niederlanden wohnt, ist grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig und gibt in der Steuererklärung sowohl inländische als auch ausländische Einkünfte an: das sogenannte Welteinkommen. Steuerabkommen und niederländische Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können verhindern, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.
Wer außerhalb der Niederlande wohnt, kann in den Niederlanden beschränkt steuerpflichtig sein, wenn er oder sie niederländische Einkünfte erzielt oder bestimmte Vermögenswerte in den Niederlanden besitzt. Ein beschränkt Steuerpflichtiger gibt in der niederländischen Steuererklärung grundsätzlich nur die Einkünfte und Vermögenswerte an, für die die Niederlande nach nationalem Recht und einem anwendbaren Steuerabkommen das Besteuerungsrecht haben dürfen. Für qualifizierte beschränkt Steuerpflichtige können zusätzliche Abzugsposten und Steuerermäßigungen gelten.
Der höchste Steuersatz in Box 1 ist ein Grenzsteuersatz und gilt ausschließlich für den Teil des steuerpflichtigen Einkommens, der in die höchste Progressionsstufe fällt. Er entspricht daher nicht dem durchschnittlichen oder effektiven Steuersatz auf das Gesamteinkommen. Steuerermäßigungen, Abzugsposten, Beiträge zur Volksversicherung, die persönliche Situation und die Verteilung des Einkommens auf die verschiedenen Boxen bestimmen die tatsächliche Steuerbelastung.
Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2026
Berechnung der Einkommensteuer in den Niederlanden
Im Jahr 2026 gelten angepasste Steuersätze, Grenzbeträge und Steuerminderungen (heffingskortingen). Für Steuerpflichtige, die das AOW-Rentenalter in 2026 noch nicht erreicht haben, gelten in Box 1 die folgenden Steuersätze:
- 35,75 % auf das zu versteuernde Einkommen bis einschließlich € 38.883;
- 37,56 % auf das zu versteuernde Einkommen über 38.883 € bis einschließlich 78.426 €;
- 49,50 % auf das zu versteuernde Einkommen über 78.426 €.
Für Personen, die das AOW-Alter erreicht haben oder 2026 erreichen, gilt in der ersten Steuerstufe ein abweichender Steuersatz. Die genaue Berechnung hängt unter anderem vom Geburtsdatum und dem Monat ab, in dem das AOW-Alter erreicht wird.
Änderungen in Box 2
Im Jahr 2026 beträgt der Steuersatz in Box 2 24,5 % auf das steuerpflichtige Einkommen aus wesentlich beteiligten Anteilen bis 68.843 € und 31 % auf den darüber hinausgehenden Betrag. Box 2 findet unter anderem Anwendung auf Dividenden und Veräußerungsgewinne bei einer direkten oder indirekten Beteiligung von mindestens 5 % an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft.
Änderungen in Box 3
Der Steuersatz in Box 3 beträgt 2026 36 %. Der steuerfreie Vermögensfreibetrag (heffingsvrij vermogen) beträgt 59.357 € pro Person und 118.714 € für Steuerpartner gemeinsam, sofern die Voraussetzungen für eine steuerliche Partnerschaft erfüllt sind.
Für den vorläufigen Steuerbescheid 2026 wird die pauschale Rendite auf Grundlage des tatsächlichen Vermögensmixes berechnet. Die vorläufigen Renditesätze betragen 1,28 % für Bankguthaben, 6,00 % für Anlagen und sonstige Vermögenswerte sowie 2,70 % für abzugsfähige Schulden. Die Sätze für Bankguthaben und Schulden werden nach Ablauf des Jahres endgültig festgesetzt.
Auf Grundlage der Gegenbeweisregelung wird die tatsächliche Rendite berücksichtigt, wenn diese niedriger ist als die pauschale Rendite. Bis ein neues gesetzliches System zur Besteuerung der tatsächlichen Rendite in Kraft tritt, bleibt das pauschale System mit der Möglichkeit des Gegenbeweises anwendbar.
Anpassung der Steuerermäßigungen
Die allgemeine Steuerermäßigung (algemene heffingskorting), die Arbeitsvergütung (arbeidskorting) und andere Steuerermäßigungen wurden 2026 erneut indexiert. Die Höhe hängt unter anderem vom Gesamteinkommen, Arbeitseinkommen, Alter und der persönlichen Situation ab. Steuerermäßigungen senken die zu zahlende Steuer und sind von Abzugsposten zu unterscheiden, die das zu versteuernde Einkommen mindern.
Steuergutschriften (heffingskortingen) und Abzugsposten in den Niederlanden (2026)
Im Jahr 2026 kennt das niederländische Steuersystem verschiedene Steuerermäßigungen und Abzugsposten. Welche Regelungen Anwendung finden, wird individuell auf Basis des Gesetzes und der Angaben in der Steuererklärung bestimmt.
Wichtige Regelungen sind unter anderem:
- Allgemeine Steuerermäßigung (Algemene heffingskorting). Für Personen, die 2026 das AOW-Alter noch nicht erreicht haben, beträgt diese Ermäßigung maximal 3.115 € bei einem Gesamteinkommen bis einschließlich 29.736 €. Danach wird die Ermäßigung schrittweise reduziert und ab einem Gesamteinkommen von über 78.426 € beträgt sie null.
- Arbeitsfreibetrag (Arbeitskorting). Dieser Freibetrag hängt vom Arbeitseinkommen ab. Im Jahr 2026 steigt der Arbeitsfreibetrag zunächst auf maximal 5.685 € an und wird bei höheren Arbeitseinkommen schrittweise abgebaut.
- Personenbezogene Abzugsposten. Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise bestimmte Krankheitskosten, Spenden und gezahlte Unterhaltsleistungen an den (ehemaligen) Partner abzugsfähig sein. Für jeden Abzugsposten gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen und Schwellenwerte.
- Regelungen für Unternehmer. Ein Unternehmer im Sinne der Einkommensteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Anspruch auf den Selbstständigenabzug (zelfstandigenaftrek), den Gründerabzug (startersaftrek), die MKB-Gewinnfreistellung (mkb-winstvrijstelling) und den Investitionsabzug (investeringsaftrek) haben. Nicht jeder zzp'er (selbstständiger Unternehmer ohne Personal) oder Auftragnehmer qualifiziert automatisch als Unternehmer im Sinne der Einkommensteuer.
- Zuschüsse und Familienregelungen. Pflegezuschuss (zorgtoeslag), Mietzuschuss (huurtoeslag), Kinderbetreuungszuschuss (kinderopvangtoeslag) und das kindbezogene Budget (kindgebonden budget) gehören nicht zu den Steuerermäßigungen der Einkommensteuer. Der Anspruch darauf wird separat und einkommensabhängig festgestellt.
Die endgültige Anwendung von Ermäßigungen und Abzugsposten hängt von den jeweiligen Fakten und Umständen ab. Beträge und Voraussetzungen können sich jährlich ändern.
Steuerpflichtiges Einkommen: die drei Boxen
Für die Einkommensteuer wird das Einkommen in drei Boxen unterteilt. Jede Box hat eine eigene Steuerbemessungsgrundlage und eigene Steuersätze. Dabei gelten im Wesentlichen die folgenden Grundsätze:
- Ein Einkommensbestandteil wird grundsätzlich nur in einer Box besteuert.
- Verluste können nicht ohne gesetzliche Grundlage zwischen verschiedenen Boxen verrechnet werden. Der Verlustausgleich erfolgt innerhalb der für die jeweilige Box geltenden Regeln.
Die steuerliche Qualifizierung von Einkünften oder Vermögen hängt nicht allein von der Bezeichnung ab, die die Parteien ihr geben, sondern vor allem von den tatsächlichen und rechtlichen Umständen.
Box 1: Steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit und Wohnen
Für Steuerpflichtige, die im Jahr 2026 das AOW-Alter (niederländische Altersrente) noch nicht erreicht haben, gilt in Box 1 die folgende Tarifstruktur:
- bis einschließlich € 38.883 steuerpflichtiges Einkommen: 35,75 %, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen;
- über € 38.883 bis einschließlich € 78.426: 37,56 %;
- über € 78.426: 49,50 %.
Zum Einkommen in Box 1 gehören unter anderem:
- Lohn aus einem Arbeitsverhältnis und andere Einkünfte aus Arbeit;
- Unternehmensgewinne und bestimmte Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten;
- Rente, AOW, viele Sozialleistungen, Rentenversicherungsleistungen und erhaltene Partnerunterhaltszahlungen;
- steuerpflichtige Einkünfte und Abzugsposten im Zusammenhang mit dem Eigenheim, darunter die Eigenheimpauschale (eigenwoningforfait) und unter bestimmten Voraussetzungen der Hypothekenzinsabzug.
Ausländische Einkünfte müssen von einem in den Niederlanden Ansässigen grundsätzlich ebenfalls angegeben werden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann anschließend bestimmen, welcher Staat die Steuer erheben darf und ob die Niederlande eine Vermeidung der Doppelbesteuerung gewähren.
Box 2: Steuerpflichtiges Einkommen aus wesentlich beteiligten Anteilen
Von einer wesentlichen Beteiligung ist grundsätzlich dann die Rede, wenn ein Steuerpflichtiger, gegebenenfalls zusammen mit dem steuerlichen Partner, direkt oder indirekt mindestens 5 % der Aktien, Gewinnanteile, bestimmte Genussrechte oder Stimmrechte an einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder Genossenschaft hält.
Das steuerpflichtige Einkommen aus einer wesentlichen Beteiligung umfasst unter anderem:
- reguläre Vorteile, wie Dividenden und andere Gewinnausschüttungen;
- Vorteile aus Veräußerung, wie Gewinne beim Verkauf oder bei der Übertragung von Aktien, abzüglich des steuerlichen Anschaffungspreises und unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Im Jahr 2026 beträgt der Steuersatz 24,5 % auf das steuerpflichtige Box-2-Einkommen bis € 68.843 und 31 % auf den darüber hinausgehenden Betrag. Ein Gehalt, das ein Anteilseigner von der Gesellschaft bezieht, wird nicht in Box 2, sondern in Box 1 besteuert. Darüber hinaus können die Regelung zum marktüblichen Gehalt (gebruikelijkloonregeling) und die Dividendensteuer von Bedeutung sein.
Box 3: Zu versteuerndes Einkommen aus Sparen und Anlegen
Box 3 betrifft Einkünfte aus Sparen und Anlegen. Zu den Vermögenswerten in Box 3 können unter anderem gehören:
- Bank- und Sparguthaben sowie Bargeld über dem geltenden Freibetrag;
- Anlagen, wie Aktien, Anleihen, Wertpapiere, ETFs und Kryptowährungen;
- eine Zweitwohnung, vermietete Immobilien sowie sonstige unbewegliche Sachen, die nicht zum Eigenheim in Box 1 gehören;
- übrige Forderungen und privates Vermögen, sofern das Gesetz diese Box 3 zuordnet.
Für den vorläufigen Steuerbescheid 2026 wird das Einkommen aus Box 3 mit pauschalen Renditesätzen berechnet, die der Zusammensetzung des Vermögens entsprechen. Dabei gelten vorläufig:
- 1,28% für Bankguthaben;
- 6,00 % für Kapitalanlagen und sonstige Vermögenswerte;
- 2,70 % für abzugsfähige Schulden.
Der Steuersatz auf das berechnete Einkommen aus Box 3 beträgt 36 %. Der steuerfreie Vermögensfreibetrag beläuft sich auf 59.357 € pro Person bzw. 118.714 € für Steuerpartner gemeinsam. Auch für Schulden gilt ein separater Schwellenwert, bevor diese in die Berechnung einbezogen werden.
Wenn die tatsächliche Rendite niedriger ist als die pauschale Rendite, kann die Gegenbeweisregelung zu einer geringeren Steuerbelastung führen. Bei der Berechnung der tatsächlichen Rendite gelten eigene gesetzliche Grundsätze, unter anderem für erhaltene Zinsen und Dividenden, Wertänderungen, Schuldzinsen und Immobilien.
Steuerliche Vergünstigungen für Unternehmer und Investitionen
Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen spezifische steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Diese Regelungen gelten nicht allgemein für private Kapitalanlagen und senken nicht direkt den Steuersatz; sie mindern in der Regel den steuerlichen Gewinn oder das zu versteuernde Einkommen.
Für 2026 gelten unter anderem die folgenden Regeln:
- Kleinschaligheidsinvesteringsaftrek (KIA). Bei Investitionen in qualifizierende Betriebsmittel von insgesamt 2.901 € bis einschließlich 398.236 € kann ein Anspruch auf KIA bestehen. Bei einem Investitionsbetrag von 2.901 € bis einschließlich 71.683 € beträgt der Abzug 28 % des Investitionsbetrags. Für höhere Investitionen gelten feste oder abnehmende Beträge.
- Selbstständigenabzug und Start-up-Abzug. Der Selbstständigenabzug beträgt im Jahr 2026 1.200 €, sofern unter anderem das Stundenerfordernis erfüllt ist. Der Start-up-Abzug kann unter bestimmten Voraussetzungen 2.123 € betragen.
- KMU-Gewinnfreibetrag. Im Jahr 2026 beträgt dieser Freibetrag 12,7 % des Gewinns nach Abzug des Unternehmerabzugs.
- Desinvestitionsbijtelling. Wenn ein Wirtschaftsgut innerhalb von fünf Jahren nach Beginn des Investitionsjahres veräußert wird oder ein damit gleichgestellter Sachverhalt eintritt, kann ein Teil der zuvor in Anspruch genommenen Investitionsvergünstigung über eine Desinvestitionsbijtelling zurückgefordert werden.
Für Energie- und Umweltinvestitionen bestehen separate Regelungen, darunter die EIA und die MIA. Hierfür gelten spezifische Listen, Mindestbeträge, Meldefristen und weitere Bedingungen. Eine Investition muss rechtzeitig bei der Rijksdienst voor Ondernemend Nederland gemeldet werden, sofern die entsprechende Regelung dies erfordert.
Einkommensteuererklärung in den Niederlanden
Nicht jede Person muss automatisch jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen. Eine Erklärung ist in jedem Fall verpflichtend, wenn die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe einer Erklärung versandt hat. Auch ohne ein solches Schreiben kann eine Abgabepflicht bestehen, wenn nach der Berechnung mehr Steuer geschuldet wird als die geltende Grenze für die Steuerfestsetzung.
Bei der Einreichung der Steuererklärung sind folgende Regeln von Bedeutung:
- Frist. Die Steuererklärung muss spätestens an dem Datum eingegangen sein, das im Aufforderungsschreiben genannt ist. Für die Steuererklärung 2025 ist dies für viele Steuerpflichtige der 1. Mai 2026. Wer vor dem 1. Mai 2026 eine Fristverlängerung beantragt und erhalten hat, bekommt in der Regel eine Verlängerung bis zum 1. September 2026. Eine Fristverlängerung kann Steuerschuldzinsen nicht immer verhindern.
- Art und Weise der Einreichung. Die Steuererklärung kann in der Regel online über Mijn Belastingdienst mit DigiD eingereicht werden. In einfachen Fällen kann die Steuer-App genutzt werden. Für bestimmte Steuerpflichtige und Situationen ist eine Einreichung in Papierform möglich.
- Kein Aufforderungsschreiben erhalten. Prüfen Sie dennoch, ob Steuern nachzuzahlen sind oder ob eine Rückerstattung möglich ist. Wer ohne Aufforderungsschreiben mehr zahlen muss als die Grenze für die Steuerfestsetzung, muss eine Steuererklärung abgeben. Wer Anspruch auf eine Rückerstattung oberhalb der Grenze für die Rückerstattung hat, kann eine Steuererklärung einreichen, um den Betrag zurückzuerhalten.
- Verspätete Steuererklärung. Nach Ablauf der Frist folgt in der Regel zunächst eine Erinnerung und danach eine Mahnung. Wird auch innerhalb der Mahnfrist keine Steuererklärung abgegeben, kann ein Versäumniszuschlag in Höhe von 469 € festgesetzt werden. Bei wiederholtem Versäumnis kann der Zuschlag bis auf 6.709 € ansteigen.
- Keine oder unrichtige Steuererklärung. Die Steuerbehörde kann das Einkommen schätzen und eine Steuerfestsetzung von Amts wegen erlassen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann neben Steuerzinsen eine Verfehlungsbuße festgesetzt werden.
Die Beurteilung von internationalen Einkünften, Unternehmensgewinnen, einer wesentlichen Beteiligung, Immobilien, Kryptowährungen, steuerlichen Personengesellschaften und dem Vermögen in Box 3 kann komplex sein. Im Zweifelsfall ist es ratsam, die Steuererklärung von einem niederländischen Steuerberater oder Steuerjuristen prüfen zu lassen.
Häufig gestellte Fragen zur niederländischen Einkommensteuer
Welche Einkommensteuer zahlen Privatpersonen in den Niederlanden?
Die Einkommensteuer besteht aus drei Boxen: Box 1 für Einkünfte aus Arbeit und Wohnen, Box 2 für Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung und Box 3 für Einkünfte aus Sparen und Anlegen. In Box 1 können auch Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung im Steuersatz enthalten sein. Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer sowie kommunale Steuern sind eigenständige Steuern und gehören nicht zur Einkommensteuer.
Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
Zunächst wird bestimmt, in welche Box eine Einkommens- oder Vermögenskomponente fällt. Danach wird pro Box die Steuerbemessungsgrundlage berechnet und der geltende Steuersatz angewendet. Anschließend werden etwaige Steuerermäßigungen (heffingskortingen) verrechnet. Abzugsposten, Verlustverrechnung, steuerliche Partnerschaft, internationale Steuerabkommen sowie bereits einbehaltene Lohn- oder Dividendensteuer können den endgültigen Steuerbescheid beeinflussen.
Welche Einkünfte sind nicht steuerpflichtig?
Es gibt keine allgemeine Regel, dass Schenkungen, Renten, Sozialleistungen oder Unterhaltszahlungen immer steuerfrei sind. Eine Schenkung gehört in der Regel nicht zum Einkommen in Box 1, kann jedoch unter die Schenkungsteuer fallen, wenn der geltende Freibetrag überschritten wird. Erhaltener nachehelicher Unterhalt ist in Box 1 steuerpflichtig; Kindesunterhalt ist von der Einkommensteuer befreit. Renten und viele Sozialleistungen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen in Box 1.
Wie hoch sind die Einkommensteuersätze in den Niederlanden im Jahr 2026?
Für Personen, die im Jahr 2026 das AOW-Alter noch nicht erreicht haben, gelten in Box 1 drei Stufen:
- bis einschließlich € 38.883: 35,75%;
- über € 38.883 bis einschließlich € 78.426: 37,56 %;
- über € 78.426: 49,50 %.
Die effektive Steuerbelastung kann durch Steuerermäßigungen und Abzugsposten niedriger ausfallen. Für AOW-Berechtigte gilt in der ersten Stufe ein niedrigerer Steuersatz.
Welche anderen Steuern werden in den Niederlanden erhoben?
Neben der Einkommensteuer können unter anderem Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, kommunale Steuern und Wasserverbandsabgaben anfallen. Für Unternehmer und Arbeitgeber gelten zudem spezifische Erklärungs- und Einbehaltungspflichten.
Wie hoch ist die Steuer in Box 2?
Im Jahr 2026 beträgt der Steuersatz in Box 2 24,5 % auf das steuerpflichtige Einkommen aus wesentlich beteiligten Anteilen bis € 68.843 und 31 % auf den darüber hinausgehenden Betrag. Box 2 kann bei einer direkten oder indirekten Beteiligung von mindestens 5 % an einer Kapitalgesellschaft anwendbar sein. Die genaue Qualifizierung hängt von den gesetzlichen Bestimmungen ab, einschließlich der Regeln für steuerliche Partner, Arten von Aktien, Optionen und indirekten Beteiligungen.
Was ist eine Einkommensteuererklärung?
Die Einkommensteuererklärung ist die Angabe relevanter Einkünfte, Abzugsposten, Vermögenswerte, Schulden und persönlicher Verhältnisse für ein Kalenderjahr. Auf dieser Grundlage stellt die Belastingdienst (niederländische Finanzbehörde) die geschuldete Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge fest oder bestimmt den zu erstattenden Betrag.
Welche Bußgelder gelten bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung?
Die Niederlande kennen kein Grundeinkommen. Die Niederlande kennen die Sozialhilfe (bijstand): mit Vermögens- und Mittelprüfung, mit der Kostenteilernorm (kostendelersnorm), mit Arbeits- und Wiedereingliederungsverpflichtungen sowie als Gegenleistung (tegenprestatie). Artikel 20 Abs. 3 der Verfassung (Gw) gibt „ein Recht auf Sozialhilfe, das durch Gesetz zu regeln ist“ – ein soziales Grundrecht und eine Weisungsnorm an den Gesetzgeber, keine unmittelbar einklagbare Anspruchsgrundlage; Artikel 120 der Gw schließt die Vereinbarkeitsprüfung von Gesetzen mit der Verfassung aus. International bieten Artikel 12 und 13 der Europäischen Sozialcharta (ESH) sowie Artikel 9 des UN-Sozialpakts (IVESCR) nur wenig unmittelbare Anhaltspunkte.
Hinweis: Dieser Text enthält allgemeine Informationen zum Stand der niederländischen steuerlichen Vorschriften im Jahr 2026. Die Anwendung des Steuerrechts hängt von den individuellen Fakten und Umständen ab und kann sich durch Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder politische Beschlüsse ändern. Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.