
Seit dem 12. Juni 2026 gelten in der gesamten Europäischen Union neue Regeln für Asyl und Migration. Zusammen werden diese Regeln als EU-Asyl- und Migrationspakt bezeichnet. Auch die Niederlande arbeiten nun nach diesem Pakt. Wenn Sie darüber nachdenken, in die Niederlande zu kommen, um Asyl zu beantragen, oder wenn Sie gerade erst angekommen sind: Dann ist es wichtig zu wissen, was sich geändert hat. In diesem Artikel erklären wir es so einfach wie möglich.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information, keine persönliche Rechtsberatung. Jede Situation ist anders. Lassen Sie sich daher immer persönlich von einem Anwalt beraten, bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen. Sie haben zudem ein Recht auf Informationen und auf einen Dolmetscher in einer Sprache, die Sie verstehen.
Was ist der EU-Pakt?
Das Abkommen ist ein Paket neuer europäischer Gesetze. Die meisten davon gelten unmittelbar in allen EU-Ländern, ohne dass ein Land erst eigene Gesetze erlassen muss. Das Ziel des Abkommens ist: schnellere Verfahren, strengere Kontrollen an den Grenzen und die Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Ländern.
Das neue Asylverfahren gilt für Anträge, die Sie ab dem 12. Juni 2026 einreichen. Anträge von vor diesem Datum fallen in der Regel noch unter die alten Regeln.
Schritt 1: Die Überprüfung an der Grenze
Wenn Sie in den Niederlanden ankommen und Asyl beantragen möchten, beginnt dies mit einem screening. Das ist eine erste Kontrolle. Die Behörden prüfen Ihre Identität, Ihren Gesundheitszustand, ob Sie schutzbedürftig sind (zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder weil Sie als Kind alleine reisen) und ob ein Sicherheitsrisiko besteht. Ihre Fingerabdrücke und andere biometrische Daten werden registriert.
Das Screening dauert maximal 7 Tage, wenn Sie an der Außengrenze ankommen, und maximal 3 Tage, wenn Sie sich bereits im Land befinden. Während des Screenings an der Außengrenze gelten Sie als „noch nicht zugelassen“ und können an einem geschlossenen Ort festgehalten werden. Sie erhalten Informationen über das Verfahren und Ihre Rechte.
Das Screening selbst ist keine Entscheidung, daher können Sie dagegen nicht gesondert Widerspruch einlegen. Nach dem Screening werden Sie an das zuständige Asylverfahren weitergeleitet.
Schritt 2: Ihr Asylantrag in vier Schritten
Ein Asylantrag läuft über diese wichtigen Etappen:
- Erklärung – Sie teilen mit, dass Sie Asyl beantragen möchten. Dies ist formlos: Es ist kein spezielles Formular erforderlich.
- Registrierung – innerhalb von 5 Tagen, nachdem Sie Ihren Wunsch geäußert haben. Ab der Registrierung haben Sie Anspruch auf Rechtsbeistand.
- Einreichen – innerhalb von 21 Tagen nach der Registrierung (Verlängerung möglich). Im Grenzverfahren muss dies schneller erfolgen: innerhalb von 5 Tagen.
Welches Verfahren erwartet Sie?
Nicht jeder erhält dasselbe Verfahren. Welches Verfahren auf Sie zutrifft, hängt von Ihrer Situation ab. Dies sind die wichtigsten:
Das Grenzverfahren (maximal 12 Wochen)
Hierbei handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren an der Grenze, einschließlich der gerichtlichen Entscheidung. Während dieses Verfahrens können Sie festgenommen werden (Grenzhaft). Ab dem 12. Juni 2026 kann das Grenzverfahren an allen Orten in den Niederlanden angewendet werden.
Das Grenzverfahren ist unter anderem verpflichtend für:
- Personen aus Ländern, in denen im Durchschnitt weniger als 20 % der Anträge bewilligt werden;
- Personen, die die Behörden täuschen, indem sie falsche Dokumente vorlegen;
- Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen.
Für unbegleitete Minderjährige und Menschen mit besonderen Bedürfnissen gelten Ausnahmen.
Das beschleunigte Verfahren (3 Monate)
Dies gilt beispielsweise für Personen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ sowie bei offensichtlich unbegründeten Anträgen oder widersprüchlichen Aussagen. In diesen Fällen kann Ihr Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden.
Das normale Verfahren (6 Monate)
Für alle anderen Anträge. Diese können in bestimmten Fällen verlängert werden.
Das Dublin-Verfahren
Hierbei wird zunächst geprüft, welches EU-Land für Ihren Antrag zuständig ist (siehe weiter unten).
Wichtig: die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“
Die EU verfügt nun über eine gemeinsame Liste von Ländern, die als sicher gelten. Seit dem 12. Juni 2026 stehen auf dieser Liste: Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Auch Länder, die EU-Beitrittskandidaten sind, werden grundsätzlich als sicher angesehen, es sei denn, dort herrscht beispielsweise ein bewaffneter Konflikt oder mehr als 20 % der Antragsteller aus diesem Land erhalten dennoch Schutz.
Kommen Sie aus einem Land, das auf dieser Liste steht? Dann landet Ihr Antrag meist im beschleunigten oder im Grenzverfahren und kann als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Sie dürfen zwar versuchen zu beweisen, dass es für Sie persönlich nicht sicher ist. Bedenken Sie jedoch, dass dies schwierig ist: Sie müssen den Beweis erbringen, und in einem schnellen Verfahren haben Sie dafür nur wenig Zeit und begrenzten Zugang zu einem Rechtsbeistand.
Die „20%-Regel“
Wenn im Durchschnitt weniger als 20 % der Antragsteller aus Ihrem Land Schutz erhalten (gemäß Eurostat-Zahlen), kann Ihr Antrag im beschleunigten Verfahren landen. Diese Regel gilt ab dem 27. Februar 2026. Auch hier dürfen Sie Gegenbeweise vorlegen, beispielsweise wenn Ihre Situation vom Durchschnitt abweicht.
Sicherer Drittstaat
Sind Sie über ein anderes Land gereist, das als „sicherer Drittstaat“ gilt, oder besteht eine Vereinbarung mit einem solchen Land, kann Ihr Antrag als „unzulässig“ erklärt werden. Das bedeutet, dass die Niederlande Ihren Antrag inhaltlich nicht prüfen.
Unterbringung: Was erhalten Sie während des Verfahrens?
Während Ihres Verfahrens haben Sie Anspruch auf Grundversorgung: Unterkunft, Verpflegung, Körperpflege und ein Tagegeld (dies beinhaltet auch einen Geldbetrag). Im Übrigen:
- Kinder unter 18 Jahren haben innerhalb von 2 Monaten Anspruch auf Bildung.
- Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist nach 6 Monaten möglich (die Niederlande beabsichtigen, dies auf 3 Monate zu verkürzen).
- Zugang zu Sprach- und Berufsausbildungen.
Achtung: Die Unterbringung kann eingeschränkt oder widerrufen werden, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, zum Beispiel wenn Sie untertauchen, das zugewiesene Gebiet verlassen, nicht kooperieren oder Geld verheimlichen. Neu ist, dass Ihnen ein bestimmtes geografisches Gebiet zugewiesen werden kann. Gegen diese Entscheidungen können Sie gerichtlich vorgehen.
Welches Land bearbeitet Ihren Antrag? (Dublin / AMBV)
Grundsätzlich ist das erste EU-Land, in dem Sie registriert werden, für Ihren Antrag zuständig. Haben Sie bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt, können die Niederlande Sie dorthin überstellen. Eine Überstellung ist nicht zulässig, wenn Ihnen in diesem Land ein reales Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht.
Es gelten bestimmte Fristen, und die Möglichkeiten, diese Fristen nach den neuen Regeln zu verlängern, sind umfangreicher geworden. Daher ist es wichtig, hier frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Festhalten an der Grenze (Grenzhaft)
Haft an der Grenze ist zulässig, darf aber kein Automatismus sein. Es muss immer eine individuelle Prüfung stattfinden und geprüft werden, ob ein milderes Mittel möglich ist. Die Haft muss so kurz wie möglich dauern: in der Regel nicht länger als 6 Monate, in komplexen Fällen mit einer Verlängerung um weitere 6 Monate.
Für Kinder und Familien gilt, dass sie grundsätzlich nur in Ausnahmesituationen und zum Wohle des Kindes festgehalten werden dürfen. Dies ist ein Thema, über das derzeit viel juristisch diskutiert wird.
Rechtlicher Beistand
Seit dem 12. Juni 2026 ist die Hilfe anders organisiert. In der Antragsphase bietet die IND (die niederländische Einwanderungsbehörde) eine „juristische Beratung“ an, und ein Asylanwalt unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Nachbesprechung Ihrer Anhörung sowie bei Korrekturen. In der Berufungsphase werden Sie von einem Anwalt vertreten. Ab der Registrierung haben Sie Anspruch auf Rechtsbeistand. Nutzen Sie diesen: Eine gute Vorbereitung Ihrer Anhörung ist sehr wichtig.
Klage gegen eine Ablehnung
Erhalten Sie einen negativen Bescheid, können Sie beim Gericht Berufung einlegen. Die Fristen sind kurz, insbesondere im beschleunigten Verfahren und im Grenzverfahren (in den Niederlanden oft nur 1 Woche). In vielen Fällen dürfen Sie die Berufung in den Niederlanden abwarten, aber im beschleunigten Verfahren, im Grenzverfahren und bei nicht zulässigen Anträgen ist dies nicht automatisch der Fall. Dann müssen Sie separat eine „einstweilige Verfügung“ (voorlopige voorziening) beantragen, meist innerhalb von 5 Tagen. Warten Sie damit nicht.
Familienzusammenführung ist schwieriger geworden
Die Niederlande verfügen nun über ein Zwei-Status-System. Für Menschen mit „subsidiärem Schutz“ (eine Form des Schutzes für Personen, die keinen Flüchtlingsstatus erhalten, aber dennoch einer Gefahr ausgesetzt sind) sind die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung strenger geworden:
- eine Wartezeit von 2 Jahren nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis;
- eine Einkommensvoraussetzung (Sie müssen selbstständig und nachhaltig genug verdienen);
- eine Wohnsitzvoraussetzung.
Fazit
Das Asylsystem in den Niederlanden und in der EU ist seit dem 12. Juni 2026 in vielen Punkten schneller und an der Grenze strenger geworden. Insbesondere die Schnellverfahren, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten und die Möglichkeit der Grenzhaft können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Situation haben.
Der allerwichtigste Rat: Sorgen Sie dafür, dass Sie gut informiert sind, und ziehen Sie so früh wie möglich einen Anwalt hinzu. Die Fristen sind kurz und eine gute Vorbereitung macht einen großen Unterschied.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation? Hodak hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und basiert auf den Regeln, wie sie im Juni 2026 galten. Gesetze und Listen können sich ändern. Aus diesem Artikel können keine Rechte abgeleitet werden. Für eine Beratung zu Ihrer persönlichen Situation: Wenden Sie sich an einen Anwalt.