
Am 21. Mai 1952 hielt Mr. D. Schut einen Vortrag vor der Calvinistischen Juristenvereinigung. Es war, wie er selbst zugab, ein riskantes Unterfangen. Denn was hat der Calvinismus eigentlich zu so etwas Nüchternem wie den Regeln eines Gerichtsverfahrens zu sagen?
Die Niederlande haben eine lange calvinistische Tradition. Wer durch die alte Innenstadt von Amsterdam geht, vorbei an der Westerkerk oder der Zuiderkerk, spürt es: Dies ist ein Land, das durch die Reformation tief geprägt wurde. Der Protestantismus hat nicht nur die Kirche verändert, sondern auch das Bildungswesen, die Politik und die Kunst sowie – weniger bekannt, aber mindestens genauso interessant – das Recht.
Aber wie genau? Das ist die Frage, die der Amsterdamer Jurist D. Schut 1952 in einem bemerkenswerten Pamphlet stellte: Calvinistische beginselen en burgerlijk procesrecht. Es ist ein Text, der sowohl juristisch als auch theologisch interessant ist und außerordentlich viel darüber aussagt, wie Niederländer in dieser Zeit über das Verhältnis zwischen Glauben und Gesellschaft dachten.
Eine ehrliche Eröffnung: Calvin selbst hat es nicht getan
Schut beginnt seine Argumentation mit einem überraschenden Geständnis. Calvin selbst – der Mann, nach dem der Calvinismus benannt ist – hat in seinem enormen Reformwerk für die Rechtsprechung von Genf nirgendwo explizit „calvinistische Prinzipien“ auf das Prozessrecht angewandt. Er hat schlichtweg versucht, gute Regeln einzuführen, ohne diese ausdrücklich mit seiner Theologie zu verknüpfen.
Auch die niederländischen Neocalvinisten des neunzehnten und frühen zwanzigsten Jahrhunderts – Denker wie Abraham Kuyper und seine politischen Erben – konzentrierten sich beim Thema Rechtsprechung fast ausschließlich auf das Strafrecht. Über die Spielregeln des Zivilprozesses – wie Parteien ihre Streitigkeiten vor Gericht bringen, wie Beweise geliefert werden, wie ein Urteil zustande kommt – schrieben sie kaum.
Und dann gibt es noch ein weiteres Problem: Die Bibel selbst gibt in diesem spezifischen Bereich keine konkrete Gesetzgebung vor. Luther hatte zwar etwas Gnadenloses über das Alte Testament gesagt („der Juden Sachsenspiegel“), aber selbst wer das Alte Testament als Rechtsquelle ernst nimmt, muss anerkennen, dass die biblischen Rechtsregeln für ein theokratisches Israel geschrieben wurden, nicht für einen modernen Rechtsstaat.
Und doch, sagt Schut, lässt sich viel sagen. Nicht über konkrete Bibelstellen, die uns sagen, wie ein Zivilprozess ablaufen muss, sondern über die umfassendere biblische Sicht auf Gott, den Menschen, die Obrigkeit und die Gerechtigkeit.
Was ist Zivilprozessrecht eigentlich?
Bevor wir fortfahren, ein kleiner Exkurs. Zivilprozessrecht – im Niederländischen auch „civiel procesrecht“ oder „burgerlijke rechtsvordering“ genannt – ist etwas, dem die meisten Menschen selten bewusst begegnen, das aber dennoch ihr ganzes Leben strukturiert.
Angenommen, Ihr Nachbar hat Ihr Auto beschädigt und weigert sich zu zahlen. Oder ein Unternehmen liefert mangelhafte Waren und möchte das Geld nicht zurückerstatten. Oder Sie und Ihr Ex-Partner sind sich über die Aufteilung des Hauses nicht einig. Dann können Sie vor Gericht gehen. Doch wie Sie das tun – wie Sie ein Verfahren einleiten, welche Beweismittel Sie vorlegen dürfen, wie der Richter urteilen darf, wie das Urteil vollstreckt wird – das alles wird durch das Zivilprozessrecht geregelt.
Schut definiert es als: die Gesamtheit der Regeln, die bestimmt, wie ein Bürger die Rechte, die er nach dem Zivilrecht hat, verwirklichen kann. Es geht um die Wiederherstellung oder Durchsetzung dieser Rechte durch die staatliche Gewalt. Und dafür gibt es zwei große Bereiche: das Verfahren selbst (wie erhält man ein Urteil?) und die Vollstreckung (wie wird dieses Urteil auch tatsächlich umgesetzt?).
Die drei calvinistischen Ankerpunkte
Schut unterscheidet drei fundamentale biblische Begriffe, die – indirekt, aber wesentlich – das Prozessrecht berühren.
1. Die Heiligkeit von Gottes Namen
Im niederländischen Prozessrecht von 1952 spielte der Eid eine bedeutende Rolle. Zeugen wurden vereidigt, Parteien konnten einen „entscheidenden Eid“ ablegen, der den Richter an sein Urteil band. Das mag archaisch klingen, aber die Idee ist alt: Indem man Gott als Zeugen anruft, verpflichtet man sich zur Wahrheit.
Aus calvinistischer Perspektive ist dies ein zweischneidiges Schwert. Einerseits: Wenn man Gottes Namen in einem Rechtsstreit verwendet, muss man das ernst nehmen – man darf Seinen Namen nicht missbrauchen. Andererseits muss das Verfahren auch tatsächlich auf die Wahrheit ausgerichtet sein. Der „entscheidende Eid“ – bei dem eine Partei der Gegenpartei einen Eid als prozessualen Schlusspunkt aufzwingt – ist für Schut daher problematisch. Dieser Eid dient nicht mehr dazu, die Wahrheit zu bestätigen, sondern eine juristische Pattsituation zu durchbrechen. Damit verkommt er zu einer „prozessualen Deus ex machina“, einem billigen Trick, bei dem Gottes Name missbraucht wird.
2. Die Sündhaftigkeit des Menschen
Dies ist ein Kernlehrsatz des Calvinismus: Der Mensch ist gefallen, fehlbar, geneigt zu Selbstbetrug und Eigennutz. Das klingt düster, hat aber konkrete und nüchterne Konsequenzen für das Prozessrecht.
In einem Verfahren neigt jede Partei dazu, ihre eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen. Das ist menschlich und verständlich. Doch die Spielregeln des Prozessrechts müssen dem Rechnung tragen. Sie müssen einerseits vor Lüge und Betrug schützen, andererseits aber auch ein gewisses Vertrauen in den Menschen bewahren – denn ohne dieses minimale Vertrauen kann man überhaupt keinen Fall entscheiden. Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und Parteiaussagen setzen allesamt voraus, dass Menschen, auch unvollkommene Menschen, manchmal die Wahrheit sagen.
Auch der Richter selbst ist sündhaft und fehlbar. Genau deshalb gibt es die Berufung. Sie ist, schreibt Schut trocken, „ein beredtes Zeugnis“ dieser Fehlbarkeit. Der Richter wird in der Bibel zwar „Gott“ genannt (Exodus 22), aber er ist auch ein Mensch. Das darf niemals vergessen werden.
3. Die Aufgabe des Staates
Hier wird es wirklich philosophisch. Was ist die Aufgabe der staatlichen Obrigkeit? Die traditionelle Antwort lautet: Aufrechterhaltung der Rechtsordnung. Aber Schut hält dies für zu vage und zu gefährlich.
Er liest in der Bibel – und er zitiert hier ausführlich sowohl aus dem Alten als auch aus dem Neuen Testament, aber auch aus Calvins Institutio – dass die staatliche Gewalt vorrangig der Aufrechterhaltung von Ordnung und Frieden dient. Nicht zwangsläufig dem „Recht“ im abstrakten Sinn. Das klingt vielleicht gleich, ist es aber nicht. Denn wenn die vorrangige Aufgabe Ordnung ist, dann ist die Rechtsprechung ein Mittel, kein Selbstzweck.
Dies hat große praktische Konsequenzen. Wenn die Obrigkeit dazu da ist, Recht zu gewährleisten, dann müsste sie auch von sich aus Gerichtsverfahren einleiten und durchführen können. Wenn ihre Aufgabe jedoch Ordnung ist, dann ist die Rechtsprechung in Zivilsachen grundsätzlich etwas, das die Initiative des Bürgers erfordert. Ihr Nachbar hat Ihr Auto beschädigt? Dann liegt es an Ihnen, Maßnahmen zu ergreifen, nicht am Staat.
Calvinismus im Gerichtssaal: konkrete Anwendungen
Ausgehend von diesen drei Prinzipien arbeitet Schut eine Reihe konkreter Themen aus, die das niederländische Prozessrecht seiner Zeit betrafen – und die auch heute noch relevant sind.
Die Unabhängigkeit des Richters
Wenn die Rechtsprechung dazu da ist, das Recht zu verwirklichen – und nicht primär als verlängerter Arm der staatlichen Gewalt fungiert –, dann muss der Richter absolut unabhängig sein. Schut ist hier unmissverständlich. Auffassungen, die den Richter als „Mitverwalter“ oder als Vollstrecker staatlicher Politik sehen, lehnt er vollständig ab.
Dass er dabei auf die Praxis seiner eigenen Zeit verweist, ist aufschlussreich. Der Gesetzgeber hatte Richtern damals im sozialen Mietrecht und in Pachtsachen zunehmend Befugnisse eingeräumt; dabei wandte der Richter nicht mehr nur das Recht an, sondern wog auch Interessen gegeneinander ab und gestaltete die Anwendung nach der jeweiligen politischen Zielsetzung. Verständlich, schreibt Schut, aber in der Sache grundlegend falsch: Der Richter ist ein unabhängiger Entscheider über Streitigkeiten, kein politischer Gestalter.
Die Gleichheit der Parteien
Recht zu sprechen bedeutet auch: faires Recht zu sprechen. Beide Parteien müssen gleiche Chancen haben. 1952 war das keineswegs selbstverständlich: Die Kosten eines Verfahrens waren hoch, und wer arm war, konnte zu seinem Recht nicht kommen. Das System der pro-deo-Rechtsbeistand (heute: geförderte Rechtsberatung) war eine erste Antwort darauf – und aus calvinistischer Perspektive, so Schut, auch eine notwendige Antwort. Die Bibel ist hier explizit: „Ihr sollt beim Richten kein Unrecht tun; du sollst den Geringen nicht begünstigen und den Großen nicht bevorzugen.“
Die Untätigkeit des Richters
Ein klassisches Prinzip des niederländischen Zivilrechts ist, dass der Richter „passiv“ (lijdelijk) ist: Er entscheidet auf der Grundlage dessen, was die Parteien ihm vortragen, und er darf die Grenzen des Streitgegenstands nicht überschreiten. Er stellt nicht selbst Nachforschungen an, er fragt nicht, was die Parteien eigentlich wollten, er hält sich an das zur Entscheidung Vorgelegte.
Schut verteidigt dieses Prinzip, nuanciert es jedoch auf interessante Weise. Wenn beide Parteien sich einig sind, dass der Richter mehr tun darf, dann muss er das respektieren und sich gerade zurückhaltend verhalten. Der Richter steht letztlich den Parteien zur Verfügung, nicht umgekehrt.
Aber die staatliche Gewalt selbst ist nicht automatisch passiv, betont Schut. In Ausnahmefällen – denken Sie an ein Urteil, das zur Stilllegung einer für die Landesverteidigung entscheidenden Fabrik führen würde – darf der Staat eingreifen. Das ist dann keine Willkür, sondern eine Frage der Ordnungserhaltung. Auch wenn dann eine Entschädigung gezahlt werden muss. Der Vergleich mit der Enteignung liegt nahe.
Das Eilverfahren
Wer jemals in einen Konflikt verwickelt war, bei dem schnelles Handeln erforderlich war – ein drohender Konkurs, eine ungerechtfertigte Räumung, ein gefährliches Produkt auf dem Markt –, kennt das Eilverfahren (kort geding). Der Richter im Eilverfahren (der Präsident des Gerichts) kann schnell eine vorläufige Maßnahme anordnen, auch wenn die Hauptsache noch nicht verhandelt wurde.
Schut sieht das Eilverfahren als Anerkennung eines biblischen Prinzips: Langsames Recht ist auch Unrecht. „Langsames Recht ist auch eine Art Unrecht“, schreibt er. Das Verfahren muss der Gesellschaft dienen, und wenn eine endgültige Entscheidung Jahre auf sich warten lässt, während jemand in der Zwischenzeit ernsthaften Schaden erleidet, dann versagt das System.
Das vermittelnde Urteil
Eine der bemerkenswertesten Passagen in der Broschüre befasst sich mit dem sogenannten „bemittelnden Urteil“. Der bedeutende niederländische Rechtsgelehrte Paul Scholten sagte einst: „Ein bemittelndes Urteil ist immer Unrecht.“ Damit meinte er: Der Richter muss entscheiden, wer im Recht ist, anstatt einen Kompromiss aufzuerlegen, der beide Parteien nur halb zufriedenstellt.
Schut erkennt die Stärke dieses Arguments an – glaubt aber dennoch, dass es zu absolut ist. Manchmal, schreibt er, kann der Richter tatsächlich nicht entscheiden, welche Partei im Recht ist. Die Fakten sind unklar, die Beweislast ist gleich verteilt, die Rechtsfrage ist nuanciert. Dann ist ein gerechter Kompromiss besser als ein nicht überzeugendes binäres Urteil. Das „Schwarz-Weiß-Schema“, das der Richter dann verwenden muss, „stimmt wiederholt nicht mit der grauen Wirklichkeit überein, in der wir leben“.
Dies ist ein interessanter Gedanke, der auch heute noch relevant ist. Schiedsgerichtliche Entscheidungen und verbindliche Gutachten – die häufig in Handelsstreitigkeiten verwendet werden – enthalten öfter einen Kompromiss, und das ist nicht per se ungerecht.
Die Wahrheitspflicht
Sind die Parteien in einem Zivilprozess verpflichtet, die Wahrheit zu sagen? Diese Frage scheint offensichtlich, ist aber rechtlich weitaus komplizierter, als sie auf den ersten Blick erscheint.
Schut ist hier differenziert. Die Parteien sind nicht verpflichtet, die vollständige Wahrheit zu sagen – sie sind verpflichtet, die Tatsachen darzulegen, auf die sie ihren Anspruch oder ihr Vorbringen stützen. Wenn Sie ein Gläubiger sind, der sein Geld zurückfordert, müssen Sie nicht angeben, dass Sie dem Schuldner später einen Aufschub gewährt haben. Das ist nicht unfair; das ist das Wesen eines kontradiktorischen Rechtssystems: Jede Partei bringt ihre eigene Sache vor.
Die Wahrheitspflicht – soweit sie besteht – umfasst, dass das, was man behauptet, nicht nachweislich unwahr sein darf. Und selbst dafür gilt: Wenn man etwas behauptet, das unwahr ist, verliert man den Fall, weil man die Beweislast nicht tragen kann. Die Sanktion ist also bereits im System verankert.
Schut steht Autoren kritisch gegenüber, die eine weitergehende Wahrheitspflicht befürworten. Wenn Parteien verpflichtet wären, auch die Tatsachen zu nennen, die der Gegenseite helfen, würde jede Klage zu einem Buchwerk anwachsen. Und dann schreibt er spitzfindig, „steht dies einer guten Prozessführung geradezu im Wege.“
Warum diese Broschüre nach wie vor lesenswert ist
Wir schreiben das Jahr 1952. Die Niederlande haben sich gerade vom Zweiten Weltkrieg erholt. Das Land ist in seiner großen Mehrheit noch religiös organisiert, in „Säulen“ (der protestantischen, katholischen, sozialistischen und liberalen Säule). Juristen diskutieren in diesem Zusammenhang darüber, ob und inwiefern ihre religiöse Überzeugung ihr Fachgebiet beeinflusst.
Das mag veraltet klingen. Aber die Fragen, die Schut stellt, sind das keineswegs.
Was ist die Aufgabe des Richters – ein neutraler Wahrheitsfinder, ein Vollstrecker des Gesetzes oder ein Diener der gesellschaftlichen Ordnung? Wie unabhängig muss der Richter von der Exekutive sein? Wann ist ein Kompromiss besser als ein glasklares Urteil? Wie verhält sich die prozessuale Wahrheit zur faktischen Wahrheit? Muss der Staat aktiv eingreifen, wenn ein Urteil die öffentliche Ordnung bedroht?
Dies sind Fragen, die in jedem demokratischen Rechtsstaat eine Rolle spielen, ob calvinistisch geprägt oder nicht.
Was Schut tut – und das ist seine Stärke –, ist, diese Fragen in einer kohärenten Vision von Mensch und Gesellschaft zu verankern. Der Mensch ist fehlbar, also auch der Richter. Der Staat dient der Ordnung, ist aber kein Monopolist auf Gerechtigkeit. Das Verfahren ist Mittel, nicht Zweck. Und das Recht muss letztlich der Gesellschaft dienen – nicht umgekehrt.
Das ist, mit oder ohne Bibelzitate, eine zeitlose Botschaft.