Wenn Sie in Erwägung ziehen, in den Niederlanden zu arbeiten und zu leben, können Sie mit einer Reihe von Fragen in Bezug auf die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, steuerliche Verpflichtungen, Versicherungen und vieles mehr konfrontiert werden. In diesem Artikel versuchen wir, Einwanderungsfragen zu beantworten, um Ihren Umzug zu erleichtern.
Wann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis?
Wenn Sie planen, für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in den Niederlanden zu arbeiten, benötigen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, es sei denn, Sie sind Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz. Zusätzliche Bedingungen gelten für Forscher, die einen Teil ihrer Forschung in den Niederlanden durchführen.
Welche Aufenthaltserlaubnisse für Arbeit gibt es?
Wenn Sie eine Stelle gefunden haben, beantragt Ihr Arbeitgeber eine Aufenthaltserlaubnis für Sie. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen. Sie können für eine unselbstständige Erwerbstätigkeit, Saisonarbeit oder ein lernendes Arbeiten, unternehmensinterne Transfers, als essenzielles Personal für ein Startup, als Wissensmigrant, Inhaber einer Blauen Karte EU, (Gast-)Dozent, Arzt in der Facharztausbildung oder Forscher gemäß Richtlinie (EU) 2016/801 zugelassen werden. In manchen Fällen sind verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen möglich. In diesem Fall trifft der Arbeitgeber die Wahl.
Möchten Sie in den Niederlanden arbeiten, haben aber noch keinen Arbeitgeber gefunden? Wenn Sie hochqualifiziert sind, können Sie für eine Aufenthaltserlaubnis für ein Orientierungsjahr für Hochqualifizierte infrage kommen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie bis zu 1 Jahr in den Niederlanden bleiben, um Arbeit als Wissensmigrant zu suchen. Während des Orientierungsjahres dürfen Sie jede Art von Arbeit oder Praktikum annehmen.
Beschäftigungserlaubnis und die kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit
Wenn Sie in einem Anstellungsverhältnis arbeiten möchten, muss Ihr Arbeitgeber hierfür in der Regel eine Arbeitserlaubnis (tewerkstellingsvergunning, TWV) oder eine kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit (gecombineerde vergunning voor verblijf en arbeid, GVVA) beantragen. Beide Anträge werden daraufhin geprüft, ob sie einem „wesentlichen niederländischen Interesse“ dienen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in den Niederlanden und anderswo in Europa kein geeignetes Personal finden konnte. Je nach Aufenthaltszweck muss der Arbeitgeber eine TWV oder eine GVVA beantragen.
Eine Arbeitserlaubnis muss beim UWV (niederländische Arbeitsagentur) beantragt werden. Der Arbeitgeber kann die Anträge für die TWV und die Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig einreichen. Die kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit muss bei der IND (niederländische Einwanderungsbehörde) beantragt werden. Die IND holt anschließend eine Stellungnahme beim UWV ein. Es ist nicht erforderlich, einen separaten Antrag beim UWV einzureichen. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, erhalten Sie eine kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit. Diese besteht aus einem Aufenthaltstitel und einem zusätzlichen Dokument.
Ihr Arbeitgeber erhält eine Kopie des zusätzlichen Dokuments. In dem zusätzlichen Dokument steht, für welchen Arbeitgeber Sie arbeiten dürfen und unter welchen Bedingungen.
Um während des Orientierungsjahres für Hochqualifizierte zu arbeiten, muss ein potenzieller Arbeitgeber keine Arbeitsgenehmigung beantragen.
Wenn Sie noch Fragen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis oder zu den Arbeitsbedingungen haben, kann Sie ein Anwalt für Einwanderungsrecht in den Niederlanden zu allen rechtlichen Aspekten beraten und bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente unterstützen.
Ihr Arbeitgeber: nicht anerkannte versus anerkannte Referenten
Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis tritt Ihr Arbeitgeber als Referent (Sponsor) auf. Der Referent muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis erfüllt. Die IND unterscheidet zwischen nicht anerkannten und anerkannten Referenten. Wenn ein Arbeitgeber von der IND als Referent anerkannt wurde, verläuft das Antragsverfahren schneller. Möchten Sie als Kennismigrant arbeiten? Dann muss Ihr Arbeitgeber ein anerkannter Referent sein, es sei denn, Sie besitzen die türkische Staatsangehörigkeit.
Lernen im Betrieb oder Saisonarbeit
„Lerend werken“ bedeutet, dass Sie in den Niederlanden relevante Berufserfahrung für Ihre Ausbildung oder Arbeit im Ausland sammeln, als Praktikant oder Trainee. Saisonarbeit, wie etwa in der Landwirtschaft, ist auf einen Zeitraum von maximal 24 Wochen begrenzt.
Eine kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit für Saisonarbeit oder für Ausbildung im Rahmen einer Tätigkeit kann von jedem Arbeitgeber beantragt werden, der eine Niederlassung in den Niederlanden hat oder in den Niederlanden durch einen bevollmächtigten Handelsvertreter vertreten wird. Die Organisation muss im Handelsregister der Kammer der Niederlande für Handel und Industrie eingetragen sein, sofern dies gemäß dem Handelsregistergesetz 2007 erforderlich ist. Der Arbeitgeber muss kein anerkannter Referent sein.
Unselbstständige Erwerbstätigkeit
Unselbstständige Erwerbstätigkeit in den Niederlanden bedeutet Arbeit in einem Arbeitsverhältnis, bei der es sich nicht um Saisonarbeit oder um Arbeit zum Zwecke des Lernens handelt. Ein Arbeitsvisum für reguläre Arbeit kann von jedem Arbeitgeber beantragt werden, der ein Büro in den Niederlanden hat oder in den Niederlanden durch einen bevollmächtigten Handelsvertreter vertreten wird. Die Organisation muss im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) eingetragen sein, sofern dies gemäß dem Handelsregistergesetz 2007 erforderlich ist. Der Arbeitgeber muss kein anerkannter Referent sein.
Regelung für den internationalen Handelsverkehr
Die Regelung für den internationalen Geschäftsverkehr ermöglicht es Unternehmen, im Rahmen eines flexiblen Verfahrens vorübergehend ausländische Arbeitnehmer in die Niederlande zu holen. Die Tätigkeit dieser Arbeitnehmer darf nicht dazu führen, dass lokale Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängt werden. Um für diese Regelung in Betracht zu kommen, muss der Arbeitgeber zunächst einen Antrag beim UWV stellen. Wenn das Verfahren im Rahmen dieser Regelung genehmigt wird, muss der Arbeitgeber für die betreffenden Arbeitnehmer keine Arbeitserlaubnis mehr beantragen. Es genügt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer beim UWV anmeldet. Der Arbeitgeber muss kein anerkannter Referent sein.
Unternehmensinterne Überstellung (Richtlinie 2014/66/EU Intra-Corporate Transferee)
Für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in eine Niederlassung in den Niederlanden versetzt werden, gilt die Richtlinie 2014/66/EU über die unternehmensinterne Versetzung (Intra-Corporate Transferee). Der Arbeitnehmer bleibt bei dem ausländischen Arbeitgeber angestellt, der seinen Sitz außerhalb der EU haben muss. Der Arbeitnehmer ist eine Führungskraft, ein Spezialist oder ein Trainee. Um für dieses Visum in Betracht zu kommen, muss der Arbeitnehmer Qualifikations- und Gehaltsanforderungen erfüllen. Der Arbeitgeber in den Niederlanden muss kein anerkannter Referent sein, das Verfahren verläuft jedoch mit einem anerkannten Referenten schneller.
Essentielles Personal für Start-ups
Seit dem 1. Juni 2021 gilt eine neue Aufenthaltsregelung für essentielles Personal von Startups. Diese Regelung wird als Pilotprojekt für die Dauer von 4 Jahren eingeführt. Startups verfügen häufig über Vergütungssysteme, die nicht mit den bestehenden Verfahren, wie etwa der Aufenthaltserlaubnis für Wissensmigranten, vereinbar sind. Mit dieser Pilotregelung für essentielles Personal von Startups können innovative Startup-Unternehmen in den Niederlanden Mitarbeiter mit spezifischer, hochqualifizierter Expertise, Erfahrung und Fähigkeiten in der frühen Entwicklungsphase des Unternehmens gewinnen und binden.
Wissensmigrant, (Gast-)Dozent und Arzt in Weiterbildung zum Facharzt
Für die Zulassung eines Wissensmigranten gelten Gehaltsanforderungen. Um eine Aufenthaltserlaubnis für einen Wissensmigranten, (Gast-)Dozenten oder einen Arzt in der Facharztausbildung zu beantragen, muss der Arbeitgeber vom IND als Referent anerkannt sein. Wenn Sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, ist ein anerkannter Referent nicht erforderlich. Das Verfahren verläuft jedoch mit einem anerkannten Referenten schneller.
Europäische Blaue Karte
Die Blaue Karte EU ist für Arbeitnehmer bestimmt, die eine hochqualifizierte Tätigkeit innerhalb der EU ausüben. Voraussetzung ist, dass die nationalen Bedingungen für die Erteilung der Blauen Karte EU erfüllt sind. Um für eine Blaue Karte EU in Betracht zu kommen, müssen Arbeitnehmer die Anforderungen an Gehalt und Ausbildung erfüllen. Der Arbeitgeber, für den Sie in den Niederlanden arbeiten möchten, muss kein anerkannter Referenzgeber sein. Das Verfahren verläuft jedoch mit einem anerkannten Referenzgeber schneller.
Forscher im Rahmen der Richtlinie (EU) 2016/801
Forschende können auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/801 in den Niederlanden zugelassen werden. Die Organisation muss vom IND als Referent anerkannt sein, um diese Möglichkeit nutzen zu können. Wenn Sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, ist ein anerkannter Referent nicht erforderlich. Das Verfahren verläuft jedoch mit einem anerkannten Referenten schneller.
Suchjahr für Hochqualifizierte
Das Suchjahr für Hochqualifizierte ist für hochqualifizierte Personen bestimmt, die in den Niederlanden eine Anstellung als Wissensmigrant suchen. Die Aufenthaltserlaubnis mit dem Zweck „Suche nach und Ausübung von Arbeit, ob in einem Anstellungsverhältnis oder nicht“ ist maximal 1 Jahr gültig. Sie beantragen diese selbstständig, ohne die Vermittlung eines Referenten.
Schlussfolgerung
Ein umfassendes Verständnis der Optionen für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse in den Niederlanden ist entscheidend für eine erfolgreiche Karriere oder Geschäftstätigkeit im Land. Die verschiedenen Arten von Genehmigungen eröffnen vielfältige Möglichkeiten und bieten die Flexibilität, die erforderlich ist, um den individuellen Umständen jedes Antragstellers gerecht zu werden. Ob es sich um ein Arbeitsvisum in den Niederlanden für Absolventen, einen Status als Forscher, Saisonarbeiter oder essentielles Personal für ein Startup handelt – jede Art von Aufenthaltserlaubnis bietet jeweils ihre eigenen einzigartigen Vorteile und Anforderungen.
Neben den grundlegenden Informationen in diesem Artikel ist es immer wichtig, professionellen juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, der auf Einwanderungsrecht spezialisiert ist, um sicherzustellen, dass alle relevanten Verfahren und Vorschriften eingehalten werden. Ein Anwalt in den Niederlanden hilft Ihnen dabei, Risiken zu minimieren und die Erlangung von Genehmigungen zu vereinfachen.
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen hilft, sich in der komplexen Landschaft der Arbeitsvisa und Aufenthaltserlaubnisse in den Niederlanden zurechtzufinden und neue Horizonte für Ihre berufliche Entwicklung oder Ihre unternehmerischen Initiativen eröffnet.