
Die niederländische Regierung macht einen wichtigen Schritt in Richtung eines besseren Arbeitnehmerschutzes und eines faireren Wettbewerbs im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung. Am 23. Januar 2025 hat der Minister für Soziales und Beschäftigung, Y.J. van Hijum, die Zweite Kammer über den Fortschritt des Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten (Wtta) informiert. Dieses Gesetz zielt darauf ab, unredliche Zeitarbeitsunternehmen zu bekämpfen und redliche Unternehmer durch die Einführung eines Zulassungssystems für Personalverleiher zu unterstützen.
Warum dieses Gesetz?
Die Niederlande haben seit Jahren mit strukturellen Problemen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung zu kämpfen. Unterbezahlung, schlechte Unterbringung und Steuerhinterziehung sind keine Einzelfälle mehr, sondern hartnäckige Praktiken, die vor allem zulasten von Arbeitsmigranten und anderen schutzbedürftigen Gruppen gehen. Gleichzeitig stehen faire Überlasser und Entleiher unter Druck, da sie den niedrigen Preisen und den illegalen Praktiken unseriöser Wettbewerber nicht entgegentreten können. Laut dem Minister findet ein „Wettlauf nach unten“ statt, bei dem Unternehmen, die sich an die Regeln halten, vom Markt verdrängt werden.
Was beinhaltet die Wtta?
Der Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Zulassungssystems für Verleiher. Nur Unternehmen mit einer offiziellen Zulassung dürfen Personal zur Verfügung stellen. Die wichtigsten Elemente des Systems sind:
- Eine Zulassungspflicht für Zeitarbeitsfirmen und andere Personalverleiher.
- Regelmäßige Inspektionen durch private Einrichtungen.
- Verstärkte öffentliche Aufsicht und die Möglichkeit, Entleiher zu sanktionieren, die mit nicht zugelassenen Firmen zusammenarbeiten.
- Eine zentrale Durchführungsorganisation: die Toelatende Instantie (TI), die innerhalb des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung (SZW) angesiedelt ist.
Die Zulassungsbehörde (TI): Dreh- und Angelpunkt des Systems
Die TI wird im Namen des Ministers Entscheidungen über die Zulassung, die Aussetzung und den Entzug der Zulassung von Verleihern treffen. Dabei arbeitet sie unter anderem mit der Arbeitsinspektion (Arbeidsinspectie) und der Steuerverwaltung (Belastingdienst) zusammen. Die TI soll von Beginn an eine robuste, unabhängige und strategisch agierende Organisation sein. Der Aufbau wird seit 2023 von einem Vorbereitungsteam geleitet, und die endgültige Einrichtung wurde inzwischen in die Wege geleitet.
Einführung und Planung
Obwohl noch kein genaues Datum für das Inkrafttreten festgelegt wurde, ist klar, dass der Minister es eilig hat. Gleichzeitig ist Sorgfalt unerlässlich, da die Aufgabe komplex ist und sich aus früheren staatlichen Projekten Lehren ableiten lassen. So wird besonderes Augenmerk auf „Checks and Balances“ sowie auf eine verhältnismäßige Behandlung sowohl neuer als auch bestehender Ausleiher gelegt.
Kosten für Verleiher: kontrollierbar und verhältnismäßig
Ein wichtiger Aspekt betrifft die Kosten, die Verleiher für die Zulassung aufbringen müssen. Der Minister unterstreicht, dass das System so gestaltet wird, dass:
- Die Kosten dürfen nicht höher sein als die tatsächlichen Durchführungskosten.
- Es wird eine Differenzierung nach Unternehmensgröße geben, sodass kleine Verleiher weniger zahlen als große.
- Sozialpartner werden bei der Festlegung von Vergütungen und Standards einbezogen.
- Die Begrenzung der Inspektionskosten ist gegebenenfalls möglich.
In einem Anhang zum Schreiben an die Zweite Kammer werden Szenarien präsentiert, die Aufschluss über die mögliche Höhe der Gebühren (Zulassungsentgelte) geben.
Vorgriff auf das Gesetz: Aufsicht bleibt bestehen
Der Minister teilt mit, dass er auch vor dem Inkrafttreten der Wtta weiterhin entschlossen gegen Missstände vorgehen wird. Die Arbeitsinspektion wird personell aufgestockt, und es findet eine enge Zusammenarbeit mit Branchenverbänden wie SNA und SNCU statt, um bereits kurzfristig Vereinbarungen über die Durchsetzung und den Datenaustausch zu treffen.
Fazit
Mit der Wtta wird ein wichtiger Schritt hin zu einem faireren Arbeitsmarkt getan. Nicht nur werden unseriöse Praktiken härter bekämpft, sondern auch erhalten gute Unternehmer den Raum, sich auf faire Weise zu unterscheiden. Die Absicht der Regierung ist klar: Das Zulassungsgesetz soll so schnell wie möglich, jedoch sorgfältig, eingeführt werden. Dabei bleiben der Schutz von Arbeitsmigranten und die Stärkung der Durchsetzung im Mittelpunkt.