
Eine kritische Anmerkung zu der Entscheidung des Gerichts Den Haag (Rotterdam) vom 12. Mai 2025, NL24.43322
- Einleitung
In ihrem Urteil vom 12. Mai 2025 (Aktenzeichen NL24.43322) entschied das Gericht Den Haag, Sitzungsort Rotterdam, über die Ablehnung eines Asylantrags einer russischen Frau, die sich kritisch über die russische Regierung geäußert hatte. Das Gericht hob die Entscheidung des Ministers für Asyl und Migration wegen mangelhafter Begründung und unzureichender Vorbereitung auf. Dieses Urteil ist bezeichnend für das aktuelle Spannungsfeld zwischen individueller politischer Meinungsfreiheit und der Risikobewertung im Asylrecht.
- Sachverhaltskomplex und Standpunkte
Die Klägerin, eine 1996 geborene Russin, hatte seit 2019 auf Instagram kritische Beiträge über die russische Regierung und den Krieg in der Ukraine veröffentlicht und unter anderem den Wunsch geäußert, Putin möge erschossen werden. Nach ihrer Ausreise aus Russland im November 2022 setzte sie diese Aktivitäten fort, einschließlich der Teilnahme an Gedenkveranstaltungen für Nawalny und Treffen mit prominenten oppositionellen Persönlichkeiten wie Ilja Jaschin.
Der Minister urteilte, dass ihre politische Überzeugung zwar glaubhaft sei, sie jedoch nicht unter das Risikoprofil „politische Aktivisten“ (par. C7/29.3.2 Vc 2000) falle und ihre Aktivitäten marginal seien und nicht ausreichten, um bei einer Rückkehr ein Verfolgungsrisiko zu begründen.
- Der Kern des Urteils des Gerichts
Das Gericht folgt der Auffassung des Ministers teilweise, hebt jedoch letztlich die angefochtene Entscheidung aus mehreren Gründen auf:
Risikoprofil „politische Aktivisten“
Das Gericht bestätigt, dass die Klägerin die strenge Auslegung des Begriffs „politischer Aktivist“ nicht erfüllt, da ihre Reichweite begrenzt ist und ihre Aktivitäten sich nicht hinreichend von der Masse abheben. Dieses Urteil zeugt von einer engen Auslegung des Risikoprofils.
Kenntnisnahme durch die russischen Behörden
Neues tatsächliches Gewicht erhielt der Fall durch die Tatsache, dass die Klägerin auf dem Instagram-Account des Oppositionsführers Yashin zu sehen war. Das Gericht urteilt, dass dies hinreichend Anlass für eine nähere Untersuchung des Risikos gab, dass die Klägerin bereits „auf dem Radar“ der Behörden steht.
Unzureichende Untersuchung der Rückkehrrisiken
Das Gericht wirft dem Minister vor, nicht konkret auf die Risiken einer Befragung bei der Ankunft am Flughafen eingegangen zu sein und nicht untersucht zu haben, wie die Gesetzgebung in Russland im Hinblick auf Kritik an der Regierung auf Rückkehrer angewendet wird.
Marginalität und willkürliche Verfolgung
Das Gericht weist die Einstufung der Aktivitäten als „marginal“ zurück und verweist auf die Gesetzgebung und Praxis in Russland, aus der hervorgeht, dass auch „normale Bürger“, die sich online kritisch äußern, Gefahr laufen, verfolgt zu werden – selbst bei begrenzter Reichweite.
- Juristische Reflexion
Dieses Urteil bestätigt die Bedeutung einer sorgfältigen, individuellen Prüfung von Asylanträgen, bei denen politische Äußerungen im Mittelpunkt stehen. Auffällig ist, dass das Gericht von einer allzu formalen Anwendung des Risikoprofils „politischer Aktivist“ Abstand nimmt und anerkennt, dass auch scheinbar „marginale“ Aktivitäten in einem repressiven Kontext wie dem Russlands schwerwiegende Folgen haben können.
Darüber hinaus zeigt sich das Gericht kritisch gegenüber der Passivität des Ministers im Hinblick auf aktuelle Informationen und Entwicklungen wie die Digitalisierung der Überwachung, Grenzkontrollen bei der Rückkehr und die Kommunikation in sozialen Medien. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit, Länderinformationen dynamisch und aktualitätsbezogen zu interpretieren.
- Fazit
Auffällig ist, dass der Kodex explizit Stellung gegen zwei im Markt gängige Konstruktionen bezieht. Die Nutzung von sogenannter A1-Verlohnung – bei der Entlohnung und soziale Sicherheit auf einer A1-Entsendebescheinigung aus dem Herkunftsland basieren – und von Contracting werden vom ABU abgelehnt, da sie im Widerspruch zu den Zielen des Kodex stehen: Sicherheit für den Arbeitnehmer, ein hoher Qualitätsstandard, fairer Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Mitglieder werden hierauf angesprochen. Wer sein Geschäftsmodell (mit-)auf solchen Konstruktionen aufgebaut hat, tut gut daran, dies im Lichte des Kodex sowie der breiteren steuerlichen und arbeitsrechtlichen Risiken (neu)zu bewerten.
Quelle:
- Gericht Den Haag, Sitzungsort Rotterdam, 12. Mai 2025, Aktenzeichen NL24.43322 – https://uitspraken.rechtspraak.nl/details?id=ECLI:NL:RBDHA:2025:8984
- Ausländerrundschreiben 2000, Nr. C7/29.3.2
- Allgemeiner Amtsbericht Russische Föderation (März 2023)
- Thematischer Amtsbericht Russische Föderation (Februar 2025)