Der niederländische Arbeitsmarkt wird zunehmend internationaler. Die Zahl internationaler Mitarbeiter in niederländischen Firmen und Unternehmen nimmt zu. Ein Staatsbürger eines Landes, das kein Mitglied der Europäischen Union ist, kann als Wissensmigrant in die Niederlande kommen. Wer kann als Wissensmigrant betrachtet werden? Ein Wissensmigrant ist eine hochqualifizierte Person, die Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz ist und die in die Niederlande kommen möchte, um einen Beitrag zu unserer Wissenswirtschaft zu leisten.
Was sind die Voraussetzungen für die Beschäftigung eines Kennismigranten?
Wenn ein Arbeitgeber einen Kennismigranten in die Niederlande holen möchte, muss der Arbeitgeber als Referenzperson anerkannt sein. Um eine anerkannte Referenzperson zu werden, muss der Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag bei dem Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND) der Niederlande einreichen.
Auf Grundlage des eingereichten Antrags entscheidet der Immigrations- und Naturalisierungsdienst der Niederlande über die Eignung des Arbeitgebers als Referent. Die Anerkennung als Referent bedeutet, dass das Unternehmen als zuverlässig eingestuft wird und ein Partner des Immigrations- und Naturalisierungsdienstes der Niederlande sein kann. Eine solche Anerkennung bietet verschiedene Vorteile:
- Der Arbeitgeber kann ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für den Kennismigranten nutzen. Der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst der Niederlande trifft innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung über den Antrag des Arbeitgebers, während die normale Bearbeitungsdauer 3 bis 5 Monate beträgt. Wenn für den Aufenthalt und die Arbeit eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist, dauert die Prüfung des Antrags sieben Wochen.
- Der Arbeitgeber muss dem Immigratie- und Naturalisierungsdienst der Niederlande weniger Nachweise vorlegen. In den meisten Fällen reicht eine separate Erklärung aus. Der Arbeitgeber erklärt darin, dass der ausländische Arbeitnehmer alle Voraussetzungen für die Zulassung und den Aufenthalt in den Niederlanden erfüllt.
- Der Arbeitgeber hat einen festen Ansprechpartner bei der Immigratie- en Naturalisatiedienst der Niederlande.
Neben der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber von der Immigratie- en Naturalisatiedienst der Niederlande als Referent anerkannt sein muss, gibt es auch eine Voraussetzung bezüglich der Mindestgehaltsgrenze für den Arbeitgeber. Dies betrifft das Mindestgehalt, das der niederländische Arbeitgeber dem nicht-europäischen Arbeitnehmer bieten muss.
Die Höhe des Mindestlohns wird jährlich zum 1. Januar vom Ministerium für Soziales und Arbeit der Niederlande auf Grundlage der neuesten Indexzahlen der Tariflöhne angepasst, die vom Centraal Bureau voor de Statistiek veröffentlicht werden. Die gesetzliche Grundlage für die jährliche Änderung der Höhe des Mindestlohns ist Artikel 1d Absatz 1d des Besluit uitvoering Wet arbeid vreemdelingen.
Am 1. Januar 2018 sind neue Regeln in Kraft getreten, die die Höhe des Mindestlohns betreffen, den Arbeitgeber zahlen müssen, um das Programm zur Anwerbung von Knowledge-Worker-Migranten nutzen zu können. Laut dem niederländischen Zentrales Amt für Statistik (CBS) sind die Beträge im Vergleich zu 2017 um 1,85 % gestiegen.
Im Jahr 2021 betrug das monatliche Mindestbruttogehalt für einen hochqualifizierten Migranten im Alter von 30 Jahren und älter 4.752 Euro.
Für Migranten unter 30 Jahren beträgt das monatliche Bruttomindestgehalt 3.484 Euro. Für Absolventen niederländischer Universitäten sowie für Migranten mit höherer Qualifikation unabhängig vom Alter beträgt das monatliche Bruttomindestgehalt 2.497 Euro. Für Inhaber einer Europäischen Blauen Karte beträgt das monatliche Bruttomindestgehalt 5.567 Euro. Die Beträge werden jährlich an die Inflation angepasst und verstehen sich zuzüglich Urlaubsgeld (in der Regel 8 % des Jahresgehalts).
Rechtliche Unterstützung für Arbeitgeber und Migranten
Das Verfahren zur Einstellung eines hochqualifizierten Migranten in den Niederlanden umfasst zahlreiche rechtliche Nuancen, deren Nichteinhaltung zu Visumverweigerungen, Bußgeldern oder sogar zum Verlust des Status als anerkannter Arbeitgeber führen kann. Daher ist es wichtig, im Voraus für eine korrekte und rechtzeitige Abwicklung aller Formalitäten zu sorgen.
Unsere rechtliche Unterstützung umfasst ein vollständiges Leistungsspektrum für Arbeitgeber und für die Migranten selbst:
Für Arbeitgeber:
- Beratung zu den Kriterien des Programms für hochqualifizierte Zuwanderer und Bewertung der Eignung von Kandidaten;
- Begleitung beim Verfahren zur Erlangung des Status als anerkannter Referent bei der IND;
- Vorbereitung und Einreichung von Anträgen bei der IND über das beschleunigte Verfahren;
- Erstellung von Arbeitsverträgen unter Einhaltung der Anforderungen des Migrationsrechts;
- Rechtliches Audit des Unternehmens hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsvorschriften für die Einstellung ausländischer Fachkräfte;
- Begleitung bei Inspektionen und Kommunikation mit der IND.
Für Kennismigranten:
- Beratungen zum Status als hochqualifizierter Migrant, zu den Anforderungen an die Ausbildung und das Gehalt;
- Vorbereitung von Dokumenten für die Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis;
- Begleitung bei der Verlängerung der Erlaubnis oder bei einem Arbeitgeberwechsel;
- Rechtlicher Beistand bei Familienzusammenführung;
- Beilegung von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder der Migrationsbehörde.
Unser Team ist auf das niederländische Einwanderungs- und Arbeitsrecht spezialisiert, wodurch wir die Interessen unserer Mandanten in allen Phasen des Verfahrens schützen und in kürzester Zeit ein positives Ergebnis erzielen können.
Schlussfolgerung
Die Kennismigrantenregel eröffnet weitreichende Möglichkeiten sowohl für niederländische Arbeitgeber, die an der Gewinnung internationaler Talente interessiert sind, als auch für die Spezialisten selbst, die ihr Potenzial in der innovativen Wirtschaft der Niederlande verwirklichen wollen. Dennoch erfordert der Beschäftigungsprozess eines Kennismigranten eine genaue Einhaltung der Migrations- und Arbeitsnormen.
Rechtliche Unterstützung bei jedem Schritt – von der Erlangung des Status als Referent bis zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis – hilft dabei, Risiken zu minimieren und das Verfahren zu beschleunigen. Nehmen Sie Kontakt mit einem Juristen auf, damit Ihr Weg oder der Weg Ihres Mitarbeiters nach Deutschland sicher, legal und erfolgreich ist.
Häufig gestellte Fragen zur niederländischen Kennismigrantenregelung
- Was bedeutet der Begriff „Kennismigrant“ in den Niederlanden?
Ein Kennismigrant in den Niederlanden ist ein hochqualifizierter Migrant, der über besondere Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, die für den lokalen Arbeitsmarkt attraktiv sind.
- Welche Vorteile bietet der Status als Hochqualifizierter in den Niederlanden?
Zu den Vorteilen dieses Status gehören vereinfachte Visumverfahren, die Möglichkeit, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten, sowie flexiblere Regeln für die Familienzusammenführung.
- Welche Kriterien müssen hochqualifizierte Migranten erfüllen, um den Status in den Niederlanden zu erhalten?
Für hochqualifizierte Fachkräfte gelten Kriterien wie ein Hochschulabschluss, spezialisierte Fähigkeiten und ein Arbeitsangebot eines Arbeitgebers.
- Können Migranten ihre Stelle wechseln?
Ja, Migranten in den Niederlanden haben das Recht, ihre Stelle zu wechseln, dies kann jedoch eine Mitteilung des Arbeitgebers sowie die Einhaltung bestimmter Regeln erfordern.